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Aktuelle Seite: Home Über uns Ausbildung

Ausbildung Tanzlehrer@ADTV

Berufsausbildung unterliegt konstant dynamischen Prozessen, so auch im ADTV. Sie wird stets den Erfordernissen angepasst, um zeitgemäß und innovativ zu sein.

Die Berufsausbildung im ADTV umfasst tänzerische, praktische, fachlich-theoretische und berufsbegleitende Inhalte. Verankert werden diese Ausbildungsinhalte in einer Ausbildungs- und Prüfungsordnung, die sich am Berufsbildungsgesetz orientiert.

Die praktische Ausbildung beginnt jeweils zum 1.8., 1.9. oder 1.10. eines Jahres in einer anerkannten Ausbildungsschule des ADTV mit einer zweijährigen Lehre. Dazu begleitend findet bis zu drei Mal vormittags fachlich-theoretischer und tänzerischer Unterricht in einer vom ADTV autorisierten Berufsausbildungsschule ADTV statt. Weitere berufsbegleitende Inhalte werden in Seminaren vermittelt. Die in der Ausbildungsordnung integrierten Rahmenpläne definieren die einzelnen Ausbildungsinhalte, wie sie sich auf die Dauer der Ausbildung verteilen.

Nach bestandener Prüfung zum ADTV Tanzlehrer ist es möglich, in einem Angestelltenverhältnis in einer ADTV Tanzschule tätig zu sein.

Nach einer mindestens einjährigen Weiterbildung zur Vorbereitung auf die Ausübung des Berufes in Selbstständigkeit und unter der Voraussetzung, dass alle Weiterbildungsprüfungen erfolgreich abgeschlossen wurden, kann ein ADTV Tanzlehrer eine eigene ADTV Tanzschule führen und Tanzunterricht in eigener Regie betreiben.

Parallel zu dieser Weiterbildung oder im Anschluss daran ist die Weiterbildung zum ADTV Tanzsportlehrer möglich, die mindestens ein Jahr Vorbereitungszeit zur Prüfung erfordert.

Als "Höhepunkt" der beruflichen Laufbahn im ADTV ist die Weiterbildung und Prüfung zum ADTV Ausbildungslehrer zu bezeichnen. Das Anstreben dieses Berufszweiges ist nach bestandenen Weiterbildungsprüfungen zur Selbstständigkeit eines Tanzlehrers ADTV möglich, - die Anmeldung zur Prüfung zum Ausbildungslehrer ADTV setzt eine mindestens einjährige Vorbereitungszeit voraus, nach deren Bestehen das ADTV-Mitglied berechtigt ist, eine selbstständige oder mitarbeitende Tätigkeit in einer ADTV Berufsausbildungsschule auszuüben.

Zusätzliche Informationen
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Fax: (02351) 91 98 98
 

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